Die Pflegeversicherung ist nur Teilkasko
Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt feste Zuschüsse je nach Pflegegrad – aber nie die vollen Kosten. Der ungedeckte Rest, der sogenannte Eigenanteil, muss aus Rente, Ersparnissen oder von den Angehörigen bezahlt werden. Anders als eine Krankenversicherung, die alle notwendigen Kosten trägt, deckt sie also bewusst nur einen Teil ab. Diese Konstruktion überrascht viele Familien erst im Ernstfall.
Die fünf Pflegegrade
Seit 2017 wird der Hilfebedarf in fünf Pflegegraden erfasst, die vom Medizinischen Dienst über ein Punktesystem festgestellt werden. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen gibt es – etwa Pflegegeld für die häusliche Pflege durch Angehörige oder höhere Sachleistungen für ambulante Dienste. Die Einstufung entscheidet maßgeblich über die Höhe der Zuschüsse. Ein Widerspruch gegen eine zu niedrige Einstufung lohnt sich häufig.
Wie hoch der Eigenanteil wirklich ist
Im vollstationären Heim liegt der durchschnittliche Eigenanteil im ersten Jahr bundesweit oft bei mehr als 2.500 Euro monatlich – Tendenz steigend. Dieser Betrag setzt sich aus dem pflegebedingten Eigenanteil, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten zusammen. Reichen Rente und Vermögen nicht aus, springt zunächst das Sozialamt über die Hilfe zur Pflege ein. Anschließend kann es unterhaltspflichtige Kinder prüfen.
Angehörige in der Pflicht
Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz von 2020 werden Kinder erst ab einem eigenen Jahresbruttoeinkommen von über 100.000 Euro zum Elternunterhalt herangezogen. Das schützt die meisten Familien vor dem Zugriff auf das eigene Vermögen. Trotzdem bleibt die finanzielle und vor allem organisatorische Belastung für Angehörige hoch – etwa durch Fahrten, Betreuung und Verdienstausfall. Private Vorsorge entlastet hier die gesamte nächste Generation.
Private Pflegevorsorge
Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung schließen Sie die Lücke gezielt. Üblich sind Pflegetagegeld-Tarife, die je nach Pflegegrad einen vereinbarten Tagessatz zahlen – frei verwendbar für Heim, ambulante Hilfe oder pflegende Angehörige. Daneben gibt es die staatlich geförderte Pflege-Zusatzversicherung mit monatlichem Zuschuss. Ein früher Abschluss sichert dauerhaft günstige Beiträge, weil das Eintrittsalter den Preis stark bestimmt.
Häufige Fehler
Viele verdrängen das Thema, weil Pflege scheinbar weit weg ist – dabei kann auch ein Unfall in jungen Jahren zur Pflegebedürftigkeit führen. Ein weiterer Fehler ist ein zu niedrig gewähltes Pflegetagegeld, das die reale Lücke nicht schließt. Auch der späte Abschluss im hohen Alter macht die Absicherung unnötig teuer oder wegen Vorerkrankungen unmöglich. Und wer nur auf den Pflegegrad 5 abstellt, übersieht, dass Kosten bereits in niedrigeren Graden entstehen.
So gehen Sie vor
Verschaffen Sie sich zunächst Klarheit über Ihre voraussichtliche Rente und mögliche Rücklagen, um Ihre persönliche Pflegelücke zu beziffern. Legen Sie dann ein Pflegetagegeld fest, das den durchschnittlichen Heim-Eigenanteil abdeckt – oft rund 60 bis 80 Euro pro Tag im Pflegegrad 5. Prüfen Sie, ob ein staatlich geförderter Tarif für Sie in Frage kommt. Wir stimmen Leistungshöhe und Tarifart gemeinsam auf Ihre Situation und Ihr Budget ab.
