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Vorsorge10. Juli 20268 Min. Lesezeit

Reform der Altersvorsorge ab 2027

Die geförderte private Altersvorsorge wird grundlegend modernisiert. Ab 2027 tritt an die Stelle der klassischen Riester-Rente ein flexibleres, renditeorientiertes Altersvorsorgedepot – mit deutlich mehr Freiheit bei der Geldanlage.

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Warum die Reform kommt

Die Riester-Rente galt vielen als zu teuer, zu bürokratisch und wegen der 100-Prozent-Beitragsgarantie als renditeschwach. Von den rund 16 Millionen Riester-Verträgen ruht inzwischen fast jeder fünfte, weil Sparer die Beiträge eingestellt haben. Der Gesetzgeber will die private Vorsorge deshalb attraktiver machen und mehr Menschen zum Aufbau eines eigenen Kapitalstocks bewegen. Kern der Reform ist ein förderfähiges Altersvorsorgedepot, das stärker auf Aktien und Fonds setzen darf.

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Das neue Altersvorsorgedepot

Das Depot verzichtet auf die volle Beitragsgarantie und ermöglicht dadurch höhere Renditechancen – etwa über breit streuende Aktienfonds oder kostengünstige ETFs. Vorgesehen ist eine förderfähige Variante mit reduzierter Garantie (etwa 80 Prozent der Beiträge) sowie eine renditeorientierte Variante ganz ohne Garantie. Das Kapital wird auf einem eigenen Depot verbucht, das Sie transparent einsehen können. Auszahlungen sollen flexibler möglich sein als bei der starren Riester-Verrentung.

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Förderung und Zulagen

Die staatliche Unterstützung bleibt der zentrale Hebel: Nach den bisherigen Plänen gibt es 20 Cent Zulage je eingezahltem Euro, für Kinder zusätzlich 25 Cent je Euro. Gefördert werden sollen Eigenbeiträge bis zu 3.000 Euro jährlich, ab 2030 steigend auf bis zu 3.500 Euro. Ein Berufseinsteiger-Bonus soll junge Sparer zusätzlich motivieren. Für Familien mit Kindern und Geringverdiener bleibt die geförderte Vorsorge damit besonders attraktiv.

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Steuerliche Behandlung

Wie bei Riester bleiben die Einzahlungen in der Ansparphase steuerlich begünstigt, während die spätere Rente nachgelagert versteuert wird (Prinzip: Steuerstundung in die Rentenphase). Kursgewinne im Depot bleiben in der Ansparphase steuerfrei und werden nicht mit der Abgeltungsteuer belastet. Das ist ein echter Vorteil gegenüber einem normalen ETF-Sparplan im Privatdepot. Die genaue Ausgestaltung der Auszahlungsbesteuerung wird im Gesetzgebungsverfahren noch festgelegt.

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Bestandsverträge und Übergang

Bestehende Riester-Verträge laufen nach heutigem Stand weiter und genießen Bestandsschutz – niemand muss kündigen. Geplant ist zudem, dass sich Altverträge in das neue Depot überführen lassen. Ob sich ein Wechsel lohnt, hängt von Alter, Restlaufzeit, Kostenstruktur und Risikobereitschaft ab. Wer nur noch wenige Jahre bis zur Rente hat, fährt mit der Garantie oft besser als mit einem schwankungsanfälligen Aktiendepot.

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Häufige Fehler vermeiden

Ein verbreiteter Fehler ist es, aus Verunsicherung über die Reform die laufende Vorsorge ganz zu pausieren – dabei gehen wertvolle Zulagenjahre verloren. Ebenso riskant ist es, blind die günstigste ETF-Lösung zu wählen, ohne die eigene Risikotragfähigkeit zu prüfen. Auch das Ausschöpfen der Zulagen wird häufig verpasst: Wer den vollen Förderbetrag nutzt, holt das Maximum an staatlichem Geld heraus. Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen, bevor Sie voreilig handeln.

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So gehen Sie vor

Warten Sie nicht bis zum Start 2027, denn je früher Sie sparen, desto stärker wirkt der Zinseszinseffekt über die Jahrzehnte. Prüfen Sie zunächst Ihre Rentenlücke mit unserem Rechner und tragen Sie alle bestehenden Vorsorgeverträge zusammen. Klären Sie anschließend, wie viel Rendite und wie viel Sicherheit zu Ihrer Lebensplanung passen. In einem Beratungsgespräch legen wir fest, ob Sie eine bestehende Vorsorge fortführen, aufstocken oder auf das neue Depot umstellen.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Wann startet die Reform genau?+

Das neue Altersvorsorgedepot soll zum 1. Januar 2027 an den Start gehen. Bis dahin gelten die bisherigen Riester-Regeln weiter, sodass für die Übergangszeit keine Lücke entsteht.

Muss ich meinen Riester-Vertrag kündigen?+

Nein. Bestehende Verträge behalten ihren Bestandsschutz und laufen unverändert weiter. Ein Wechsel ins neue Depot ist eine individuelle Entscheidung, die von Ihrem Anlagehorizont und Ihrer Risikoneigung abhängt.

Gibt es weiterhin staatliche Zulagen?+

Ja. Nach den bisherigen Plänen sind 20 Cent je eingezahltem Euro plus 25 Cent je Euro für Kinder vorgesehen, ergänzt um einen Berufseinsteiger-Bonus. Die endgültigen Beträge werden im Gesetzgebungsverfahren festgelegt.

Lohnt sich das Depot auch ohne Beitragsgarantie?+

Für Sparer mit langem Anlagehorizont in der Regel ja, weil Aktienmärkte historisch über 15 und mehr Jahre attraktive Renditen geliefert haben. Wer nur noch wenige Jahre bis zur Rente hat, sollte dagegen eher die garantieorientierte Variante wählen.

Persönliche Beratung zu diesem Thema

Wir beantworten Ihre Fragen zu Reform der Altersvorsorge ab 2027 kostenlos und unverbindlich — persönlich vor Ort, per Video oder Telefon.

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