Was ist eine BKV?
Bei der betrieblichen Krankenversicherung schließt der Arbeitgeber einen Gruppenvertrag für seine Belegschaft ab und zahlt die Beiträge. Die Mitarbeitenden erhalten dadurch private Zusatzleistungen – etwa für Zähne, Sehhilfen, Vorsorge oder stationäre Aufenthalte – ohne eigene Gesundheitsprüfung. Es handelt sich also nicht um eine Vollversicherung, sondern um ein Bündel privater Zusatztarife, die den gesetzlichen Schutz aufwerten.
Typische Leistungsbausteine
Übliche Bausteine sind Zahnersatz und Zahnreinigung, Sehhilfen und Brillen, Heilpraktikerleistungen, Vorsorgeuntersuchungen sowie Chefarztbehandlung und Einbettzimmer im Krankenhaus. Manche Tarife arbeiten mit einem festen Gesundheitsbudget, aus dem sich Mitarbeitende die Leistungen flexibel zusammenstellen können – etwa 300 bis 900 Euro pro Jahr. Andere Konzepte sind fest definierte Leistungspakete. Welche Variante passt, hängt von Budget und Belegschaftsstruktur ab.
Was eine BKV kostet
Der Arbeitgeberbeitrag liegt je nach Leistungsumfang häufig zwischen rund 10 und 40 Euro pro Mitarbeitendem und Monat. Ein Budgettarif mit 300 Euro Jahresbudget kostet oft nur etwa 15 bis 20 Euro monatlich pro Kopf. Für ein 20-köpfiges Team bedeutet das eine überschaubare Investition mit hoher Sichtbarkeit. Im Vergleich zu einer Gehaltserhöhung ist der wahrgenommene Wert für die Beschäftigten meist deutlich höher.
Vorteile für Arbeitgeber
Eine BKV steigert die Attraktivität als Arbeitgeber, senkt Fehlzeiten durch bessere Vorsorge und wirkt als echtes Bindungsinstrument. Anders als eine Gehaltserhöhung kommt der Nutzen unmittelbar und sichtbar bei den Beschäftigten an. Gerade im Wettbewerb um Fachkräfte ist ein Gesundheits-Benefit ein glaubwürdiges Signal von Wertschätzung, das auch im Recruiting positiv auffällt.
Steuerliche Behandlung
Arbeitgeberbeiträge zur BKV gelten in der Regel als Sachbezug. Bis zur monatlichen Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro kann der Beitrag lohnsteuer- und sozialabgabenfrei bleiben, sofern die Freigrenze nicht durch andere Sachbezüge bereits ausgeschöpft ist. Alternativ kann der Arbeitgeber die Beiträge nach § 40 EStG pauschal versteuern. Die genaue Behandlung sollte immer mit der Steuerberatung abgestimmt werden, da die Freigrenze bei Überschreitung komplett entfällt.
Für welche Unternehmen sinnvoll?
Die BKV lohnt sich für kleine wie große Betriebe. Schon ab wenigen Mitarbeitenden lassen sich Gruppentarife ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten abschließen – ein großer Vorteil gegenüber privaten Einzelverträgen. Besonders im handwerklichen Mittelstand und bei Dienstleistern mit angespanntem Personalmarkt ist sie ein Benefit, der positiv auffällt. Auch bestehende ältere oder vorerkrankte Mitarbeitende sind im Gruppenvertrag mitversichert.
So gehen Sie vor
Definieren Sie zunächst Ihr monatliches Budget je Mitarbeitendem und die Ziele – etwa Bindung, Recruiting oder Gesundheitsförderung. Anschließend wählen wir gemeinsam zwischen Budget- und Leistungstarif und klären die steuerliche Ausgestaltung mit Ihrer Steuerberatung. Nach Abschluss informieren Sie Ihre Belegschaft transparent über die neue Leistung, damit der Benefit auch als solcher wahrgenommen wird. Eine kurze Info-Veranstaltung erhöht die Wertschätzung spürbar.
