Die Rechtslage in NRW
Das Landeshundegesetz NRW schreibt für alle Hunde eine Haftpflichtversicherung vor – unabhängig von Rasse oder Größe. Halter müssen den Versicherungsschutz auf Verlangen der Behörde nachweisen können. Damit gehört NRW zu den Bundesländern mit genereller Versicherungspflicht, während sie in anderen Ländern teils nur für bestimmte Rassen gilt. Bei Verstößen drohen Bußgelder, im Einzelfall bis zu mehreren Tausend Euro.
Warum das sinnvoll ist
Als Halter haften Sie nach § 833 BGB verschuldensunabhängig für Schäden, die Ihr Hund verursacht – auch wenn Sie alles richtig gemacht haben (sogenannte Tierhalterhaftung). Läuft der Hund in den Verkehr und verursacht einen Unfall, können schnell sechsstellige Forderungen entstehen, für die Sie persönlich und unbegrenzt einstehen. Auch scheinbar harmlose Situationen wie ein umgerissener Passant oder ein zerbissenes Möbelstück beim Besuch führen zu Ansprüchen. Die Haftung besteht ein Hundeleben lang.
Was gelistete Hunde beachten müssen
Für in NRW gelistete Hunde – bestimmte als potenziell gefährlich eingestufte Rassen wie Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier – gelten verschärfte Auflagen. Dazu zählen häufig ein Sachkundenachweis des Halters, Leinen- und Maulkorbpflicht sowie eine erhöhte Mindestdeckungssumme. Nicht jeder Versicherer nimmt gelistete Hunde in den Standardtarif auf. Klären Sie den Versicherungsschutz für solche Tiere daher vor der Anschaffung.
Worauf Sie beim Tarif achten sollten
Wichtig sind eine hohe Deckungssumme, der Einschluss von Mietsachschäden etwa in der Mietwohnung, Deckung im Ausland und beim Führen des Hundes durch Dritte wie Freunde oder einen Hundesitter. Achten Sie idealerweise auf den Verzicht auf die Einrede grober Fahrlässigkeit und den Einschluss von Deckschäden sowie ungewollten Deckakten bei Rüden. Auch Welpen und Junghunde sollten von Anfang an mitversichert sein. Ein guter Tarif deckt zudem Schäden, wenn der Hund ausbüxt.
Was der Schutz kostet
Eine Hundehaftpflicht ist vergleichsweise günstig und kostet für normale Hunde häufig nur rund 50 bis 90 Euro im Jahr. Für gelistete oder als gefährlich eingestufte Rassen liegt der Beitrag höher. Angesichts möglicher Forderungen in Millionenhöhe ist das eine sehr preiswerte Absicherung. Eine Selbstbeteiligung kann den Beitrag zusätzlich senken, ist aber bei diesem günstigen Schutz meist nicht nötig.
So gehen Sie vor
Schließen Sie die Hundehaftpflicht am besten schon bei der Anschaffung des Hundes ab, damit Sie von Anfang an geschützt sind und den Nachweis führen können. Wählen Sie eine Deckungssumme von mindestens mehreren Millionen Euro, idealerweise pauschal für Personen- und Sachschäden. Prüfen Sie die wichtigen Einschlüsse wie Fremdhüter, Ausland und Mietsachschäden. Wir finden gemeinsam einen Tarif, der die NRW-Pflicht erfüllt und auch besondere Auflagen für gelistete Hunde abdeckt.
