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Gewerbe02. Juli 20267 Min. Lesezeit

Betriebshaftpflicht für Selbstständige

Ein umgestoßener Laptop beim Kunden, ein Sturz durch eine übersehene Stolperstelle: Schon kleine Fehler können teuer werden. Die Betriebshaftpflicht ist für Selbstständige und Unternehmen die wichtigste Basisabsicherung.

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Warum sie so wichtig ist

Wer beruflich tätig ist, kann Dritten Schäden zufügen – an Personen, Sachen oder Vermögen. Für solche Schäden haften Selbstständige nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch grundsätzlich unbegrenzt mit ihrem gesamten privaten und geschäftlichen Vermögen. Die Betriebshaftpflicht übernimmt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte auf eigene Kosten ab. Sie ist damit die betriebliche Entsprechung zur privaten Haftpflichtversicherung.

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Ein typisches Schadenszenario

Ein Elektriker verlegt fehlerhaft eine Leitung, wodurch später ein Schwelbrand entsteht und das Gebäude des Kunden schwer beschädigt wird. Oder eine Mitarbeiterin lässt bei einem Kundentermin ein teures Gerät fallen. Solche Personen- und Sachschäden können schnell fünf- oder sechsstellige Beträge erreichen – bei Personenschäden mit Dauerfolgen sogar deutlich mehr. Ohne Versicherung müsste der Betrieb diese Summen selbst tragen, was viele Existenzen ruinieren würde.

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Was abgesichert ist

Versichert sind Personen-, Sach- und daraus entstehende Vermögensschäden, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit entstehen. Je nach Branche lassen sich Bausteine wie Tätigkeits-, Bearbeitungs-, Miet- oder Umweltschäden ergänzen. Wichtig ist eine ausreichend hohe Deckungssumme, üblich sind mehrere Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden. Ein zentraler Zusatznutzen ist der passive Rechtsschutz: Die Versicherung prüft jeden Anspruch und wehrt unberechtigte Forderungen ab.

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Abgrenzung zur Berufshaftpflicht

Für beratende und wissensbasierte Berufe – etwa Ingenieure, Steuerberater, Rechtsanwälte oder Ärzte – ist zusätzlich eine Vermögensschaden- bzw. Berufshaftpflicht sinnvoll, weil dort reine Vermögensschäden aus fehlerhafter Beratung dominieren. Für einige dieser Berufe ist sie sogar gesetzlich vorgeschrieben und Voraussetzung für die Berufsausübung. Die Betriebshaftpflicht deckt diese reinen Vermögensschäden aus der Kernberatung dagegen meist nicht ab. Viele Selbstständige benötigen daher beide Policen parallel.

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Was der Schutz kostet

Die Beiträge sind meist überschaubar und richten sich nach Branche, Umsatz, Mitarbeiterzahl und Risiko der Tätigkeit. Für risikoarme Dienstleister beginnen sie oft im niedrigen dreistelligen Bereich pro Jahr, für Handwerks- und Baubetriebe liegen sie höher. Angesichts der unbegrenzten Haftung ist das ein sehr günstiger Basisschutz. Wichtig ist, den Umsatz und die tatsächliche Tätigkeit korrekt anzugeben, damit der Schutz im Ernstfall lückenlos greift.

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Häufige Fehler

Ein verbreiteter Fehler ist eine zu niedrige Deckungssumme, die bei schweren Personenschäden nicht ausreicht. Ebenso riskant ist es, die Tätigkeit falsch oder unvollständig zu beschreiben, denn Schäden aus nicht angemeldeten Tätigkeiten sind nicht gedeckt. Auch das Fehlen wichtiger Bausteine wie Tätigkeits- oder Bearbeitungsschäden rächt sich in vielen Handwerksberufen. Und wer erst nach dem ersten Auftrag abschließt, ist in der kritischen Anfangsphase ungeschützt.

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So gehen Sie vor

Beschreiben Sie zunächst Ihre Tätigkeit möglichst genau, damit alle relevanten Risiken erfasst werden. Legen Sie dann eine Deckungssumme fest, die zu Ihrem Auftragsvolumen und den möglichen Schadenhöhen passt. Prüfen Sie branchenspezifische Zusatzbausteine und ob Sie zusätzlich eine Berufshaftpflicht benötigen. Sichern Sie Ihre Tätigkeit ab dem ersten Tag ab – wir stellen den passenden Schutz schnell und unbürokratisch zusammen.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Brauche ich als Einzelunternehmer eine Betriebshaftpflicht?+

Ja. Auch als Einzelunternehmer haften Sie persönlich und unbegrenzt für berufliche Schäden. Die Betriebshaftpflicht schützt Ihr privates und geschäftliches Vermögen vor existenzbedrohenden Forderungen.

Was ist der Unterschied zur Berufshaftpflicht?+

Die Betriebshaftpflicht deckt vor allem Personen- und Sachschäden, die Berufshaftpflicht reine Vermögensschäden aus beratender Tätigkeit. Viele beratende Berufe brauchen beide Policen parallel.

Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?+

Üblich sind mehrere Millionen Euro pauschal, abhängig von Branche und Risiko. Wir stimmen die Summe individuell auf Ihre Tätigkeit und Ihr Auftragsvolumen ab.

Sind auch meine Mitarbeitenden mitversichert?+

Ja, in der Regel sind Schäden, die Ihre angestellten Mitarbeitenden in Ausübung der betrieblichen Tätigkeit verursachen, über die Betriebshaftpflicht mitgedeckt. Die Mitarbeiterzahl fließt jedoch in die Beitragsberechnung ein und sollte korrekt angegeben werden.

Persönliche Beratung zu diesem Thema

Wir beantworten Ihre Fragen zu Betriebshaftpflicht für Selbstständige kostenlos und unverbindlich — persönlich vor Ort, per Video oder Telefon.

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