Abgesichert mit der DBV
Öffentlicher Dienst
Für Lehrer und Anwärter
Wenn Sie als zukünftiger Lehrer nach Ihrem Studium das Referendariat beginnen, sind Sie Lehramtsanwärter bzw. Beamter auf Widerruf. Bereits in dieser Phase beteiligt sich der Dienstherr an den Kosten im Krankheitsfall und Sie erhalten die sogenannte Beihilfe.
Der Gesetzgeber verlangt zudem, dass Sie die Beihilfe ab Dienstbeginn mit einer privaten Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte aufstocken und eine Pflegepflichtversicherung nachweisen.
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Beihilfe für Lehrer
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Während Ihrer Ausbildung als Lehramtsreferendar bzw. Beamter auf Widerruf sind Sie bereits beihilfeberechtigt. Ihr Dienstherr beteiligt sich Rahmen der Beihilfe an den tatsächlich entstandenen Kosten in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen.
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Der Unterschied zu einem Arbeitnehmer ist, dass Sie keinen Zuschuss zur monatlichen Krankenversicherung erhalten, sondern einen Anteil Ihrer jeweiligen Krankheitskosten als Beihilfe erstattet bekommen. Diesen Anteil des Dienstherrn nennt man Beihilfebemessungssatz. Den Rest der Krankheitskosten müssen Sie über eine private Krankenversicherung absichern.
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Der Umfang der Beihilfe richtet sich nach der jeweiligen Beihilfevorschrift (Bundes- oder Landesbeihilfe) und nach Ihrem Familienstand. Wenn Sie keine Kinder haben, beträgt der Beihilfebemessungssatz in der Regel 50% der entstandenen beihilfefähigen Krankheitskosten. Das heißt für Sie, dass Sie 50% der Krankheitskosten über eine private Krankenversicherung absichern müssen. Ausnahmen bilden hier die Bundesländer Hessen und Bremen.
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Auch die Familienmitglieder eines Beamten erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Beihilfe. In der Regel beträgt der Beihilfebemessungssatz für berücksichtungsfähige Kinder 80%, für berücksichtungsfähige Ehepartner 70%. Für die Beihilfeberechtigten selbst mit einem Kind bleibt der Beihilfebemessungssatz in der Regel bei 50% und steigt mit dem zweiten Kind auf 70%. Der verbleibende Kostenanteil muss immer im Rahmen der allgemeinen Versicherungspflicht über eine beihilfekonforme Krankenversicherung abgedeckt werden. Ausnahmen bilden hier die Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen und Bremen, da andere Beihilfebemessungssätze gelten. Darüber hinaus ist von Beginn an der Abschluss einer Pflegepflichtversicherung erforderlich.
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Unser Krankenversicherungsangebot für Beihilfeberechtigte
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Als Beamtenanwärter, Beamter oder Familienangehöriger erhalten Sie im Krankheitsfall vom Dienstherrn finanzielle Beihilfe zu den entstandenen Krankheitskosten. Die DBV bietet Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot mit umfangreichen Leistungen und günstigen Beiträgen, das optimal auf Ihre persönliche Situation abgestimmt ist und den verbleibenden privat abzusichernden Anteil voll abdeckt.
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Unser Komfortangebot für Beihilfeberechtigte des Bundes und der Länder ist der Tarif Vision B, die beihilfekonforme private Krankenversicherung der DBV. Mit Vision B erfüllen Sie die Vorgaben der allgemeinen Versicherungspflicht in der Krankenversicherung.
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Und als Beamtenanwärter erhalten Sie Vision B bis zu einem bestimmten Alter zu speziellen Ausbildungskonditionen.
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Informationen zur Dienstunfähigkeit und mehr
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Als Beamter auf Widerruf haben Sie bei Dienstunfähigkeit in der Regel noch keinen Versorgungsanspruch. Das heißt, Sie werden bei Dienstunfähigkeit entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Da in der Regel bei einem Beamten auf Widerruf die fünfjährige Wartezeit nicht erfüllt ist, erhalten Sie auch keine Versorgungsleistungen.
Als Beamter auf Probe haben Sie einen ersten Leistungsanspruch. Aber nur, wenn Ihre Dienstunfähigkeit auf einen Dienstunfall zurückzuführen ist.
Der Anspruch ist allerdings sehr gering. Ansonsten gilt dasselbe wie für den Beamten auf Widerruf: Entlassung und Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Und selbst als Beamter auf Lebenszeit bleibt eine deutliche Versorgungslücke, die Sie füllen müssen, um im Fall der Fälle Ihren Lebensstandard erhalten zu können.
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Dienstunfähigkeit
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Vielleicht kennen Sie die Zahlen: Jeder fünfte Beschäftigte im Öffentlichen Dienst erreicht die gesetzliche Altersgrenze nicht. Und die Hauptursache für Dienstunfähigkeit sind (laut amtlicher Statistik) bei jüngeren Lehrern Freizeitunfälle. Später sind in neun von zehn Fällen Krankheiten der Grund für die Dienstunfähigkeit.
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Die gesetzliche Altersversorgung und die Rentenansprüche bei Dienstunfähigkeit stellen heute nur noch eine Grundversorgung dar. Auch in Zukunft ist damit zu rechnen, dass die gesetzlichen Ansprüche weiter abgesenkt werden. Da ist es besser vorzusorgen.
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Dienstanfänger-Police
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Da Sie bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit in der Regel keine gesetzlichen Versorgungsansprüche haben, benötigen Sie einen besonders hohen Versicherungsschutz. Die finanziellen Folgen bei Dienstunfähigkeit können Sie absichern. Mit unserer innovativen Dienstanfänger-Police kombinieren Sie die Einkommensabsicherung bei Dienstunfähigkeit mit einer privaten Altersvorsorge. Die Relax Rente der DBV bietet Ihnen eine Altersvorsorge, die Sicherheit und Rendite kombiniert. Sie haben die Wahl zwischen den Anlagevarianten Classic, Comfort und Chance.
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Schutz in der Schule: Mit einer Haftpflicht für Lehrer
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Laut Gesetz müssen Sie Schäden, die Sie anderen zufügen und für die Sie haften, ersetzen. Zum Glück sind es oft nur kleine Missgeschicke, die passieren: eine Schramme auf dem Glastisch einer Bekannten oder ein Rotweinfleck auf dem Sofa von Freunden. Wenn es allerdings um hohe Sachwerte geht – oder gar Personen zu Schaden kommen, kann es schnell um immense Summen gehen.
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In Ihrer Tätigkeit als Lehrer gibt es jedoch eine Besonderheit: Für Sie haftet während Ihrer Tätigkeit zunächst der Träger der öffentlichen Schule, wenn Ihrem Arbeitsvertrag entweder der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TV-ÖD) oder der Tarifvertrag der Länder (TV-L) zugrunde liegt. Im Rahmen dieser tarifvertraglichen Regelung kann der Arbeitgeber Sie in Regress nehmen.
Das heißt: Bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung haften Sie unbeschränkt. Das kann erhebliche finanzielle Folgen für Sie haben. Und da ist dann Vorsicht besser als Nachsicht.
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Privat- und Diensthaftpflichtversicherung
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Mit der BOXflex Privat- und Diensthaftpflichtversicherung sind Sie insbesondere als Dienstanfänger perfekt abgesichert. Wir bieten Ihnen eine Versicherungssumme von bis zu 10 Millionen Euro für den privaten und dienstlichen Bereich. Deshalb ist der Abschluss unserer kombinierten BOXflex Privat- und Diensthaftpflichtversicherung für Sie die optimale Lösung.